Ratenzahlung der Jahresrechnung
veröffentlicht am: 8. April 2018
Wir weisen erneut darauf hin, das eine Ratenzahlung der Jahresrechnung nur nach Genehmigung durch den Vorstand möglich ist. Dazu bitte unmittelbar nach Erhalt der Jahresrechnung einen formlosen Antrag auf Ratenzahlung beim Vorstand einreichen!