Freie Gärten
in Flöha Plaue
Nach einer Gartenkündigung werden alle gekündigten Gärten in unserer Anlage von geschulten und erfahrenen Gartenfreunden aus der Wertermittlungskommission bewertet. Für bauliche Einrichtungen (Laube) und alle Nutzanpflanzungen, laut Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes, wird für diese Gärten eine Wertsumme ermittelt und in einem Protokoll dem abgebenden und übernehmenden Pächter zugestellt.
Diese ermittelte Wertsumme ist als Höchstgrenze für eine Verhandlungsbasis im Kaufpreis zwischen abgebenden Pächter und dem Interessenten für diesen Garten anzusehen. Was letztendlich an Kaufsumme insgesamt an den abgebenden Pächter gezahlt wird, ist immer mit diesem verhandelbar!
Die freien Gärten können nur an Mitglieder unseres Vereins verpachtet werden!
Deshalb ist eine Aufnahme in unseren Verein die rechtliche Grundvorraussetzung für den Erhalt eines Unterpachtvertrages für einen dieser freien Gärten. Mit dem Kaufpreis erwerben Sie nur das Privateigentum des abgebenden Pächters, nicht die Fläche. Zum Privateigentum zählen alle baulichen Einrichtungen ( Laube, Pergola etc. ) und alle Anpflanzungen, die sich zum Zeitpunkt der Übergabe auf der Fläche befinden.
Die gepachtete Fläche erhalten Sie als Unterpächter zur Nutzung als Kleingarten in einer Kleingartenanlage.
Ich habe Interesse an einem Garten und nun?
Wenn Sie Interesse an einem freien Garten haben, melden Sie sich bitte – am besten per E-Mail – bei uns. Wir vermitteln den Kontakt zum abgebenden Pächter mit dem sie dann eine Besichtigung vereinbaren und über einen evtl. Kaufpreis verhandeln können.
Haben Sie nach der Besichtigung weiterhin Interesse an dem Garten, senden Sie uns folgende Unterlagen zu:
- eine kurze, formlose Bewerbung für den Garten
- den ausgefüllten Aufnahmeantrag
Was sollte ich noch tun und wissen?
Lesen Sie doch am besten schon mal unsere Gartenordnung und Satzung. Sollten sich Fragen daraus ergeben können wir Ihnen diese gerne noch im Vorfeld klären.
Wenn mit dem abgebenden Pächter alle Zahlungen abgeschlossen – das Eigentum also den Besitzer gewechselt hat – können Sie in Ihrem neuen Garten schon mal loslegen. Eine Kopie des Kaufvertrages ist beim Vorstand einzureichen! Die offizielle Gartenübergabe durch den Vorstand erfolgt zeitnah. Im Übergabeprotokoll werden Zählerstände und evtl. Auflagen (z.B. das Entfernen nicht erlaubten Anpflanzungen) festgehalten.
Die Aufnahme in den Verein erfolgt je nach Zeitpunkt der Gartenübernahme zur Mitgliederversammlung im Frühjahr oder Herbst. Eventuell erhalten Sie bis zu diesem Termin einen vorerst befristeten Unterpachtvertrag.
Vor dem Erhalt eines Unterpachtvertrages für einen Garten ist eine Kaution in Höhe von 300 € beim Verein zu hinterlegen. Kündigen Sie das Pachtverhältniss und sind alle offenen Forderungen Ihrerseits beglichen wird diese zinslos zurückgezahlt.
Bei Fragen zum Thema Baulichkeiten oder Anpflanzungen wenden Sie sich im Vorfeld an Ihren zuständigen Reihenwart oder nutzen Sie die Sprechstunden des Vorstandes (zu jeder Vorstandssitzung). Auch Ihr Gartennachbar wird Ihnen sicherlich gern mit Rat und Tat zur Seite stehen.