Ratenzahlung der Jahresrechnung

veröffentlicht am: 8. April 2018

Wir weisen erneut darauf hin, das eine Ratenzahlung der Jahresrechnung nur nach Genehmigung durch den Vorstand möglich ist. Dazu bitte unmittelbar nach Erhalt der Jahresrechnung einen formlosen Antrag auf Ratenzahlung beim Vorstand einreichen!