Nachweis der Pflichtstundenleistung
veröffentlicht am: 7. Dezember 2017
Bitte beachten! Geleistete Pflichtstunden müssen vom Reihenwart oder Vorstand auf dem Pflichtstundennachweis unterschrieben werden und bis spätestens zur Mitgliederversammlung im Herbst zur Abrechnung beim Vorstand vorliegen!
Nicht bzw. selbst unterschriebene Stundennachweise werden nicht mehr anerkannt. Das gilt ebenso für Nachweise die nicht bis zum Stichtag vorliegenden. Die angesetzten Pflichtstunden sind dann in voller Höhe zu bezahlen!
Eine Befreiuung von Pflichtstunden, wegen Krankheit, ist möglich. Dazu bitte einen schriftlichen Antrag, bis Ende Mai, beim Vorstand einreichen.