Kleingartenverein
Aktuell
Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlung am 7.11.2020 im Wasserbau der alten Baumwolle Flöha (Mehrzwecksaal). Beginn 17:00 Uhr, Einlass ab 16:30 Uhr.
Achtung! Aufgrund der aktuellen Lage bitte unbedingt evtl. kurzfristige Aushänge in den Schaukästen beachten.
Aktuelle Informationen
Die Mitgliederversammlung am 29.03.2020 findet auf Grund der aktuellen Gesundheitslage nicht statt! Die Versammlung wird vorerst auf den 23.05. verlegt.
Weitere Termine, wie der Arbeitseinsatz am 25.04. und das Hexenfeuer am 02.05. und die damit verbundene Holzannahme am 25./26.4. fallen ebenfalls aus und werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt!
Bitte informiert euch über Aushänge in den Schaukästen oder hier auf unserer Webseite über neu angesetzte Termine.
Bleibt gesund!
Termine 2019
Die Termine für 2019 sind online. Ebenso sind aktuell 2 freie Gärten in unserer Anlage.
Rückblick Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung am 15.4.2018 war mit 69 anwesenden Gartenfreunden weit mehr als gut besucht und brachte das Gartenheim erneut an seine Kapazitätsgrenze.
Hauptthemen waren u.a. der anstehende Austausch der Elektrozähler in den Parzellen sowie die Wahl des Vorstandes.
Sobald alle angeforderten Angebote der Elektrofirmen für die Zähler vorliegen werden diese zentral eingekauft. Die weitere Vorgehensweise, Termine zur Abholung etc. werden wir über die Schaukästen bekannt geben. Der alte Vorstand ist nun auch der neue. Mit lediglich 2 Stimmenthaltungen kann ein Ergebnis kaum deutlicher ausfallen.
Allen Gartenfreunden wünschen wir ein erholsames und erntereiches Gartenjahr 2018!
Ratenzahlung der Jahresrechnung
Wir weisen erneut darauf hin, das eine Ratenzahlung der Jahresrechnung nur nach Genehmigung durch den Vorstand möglich ist. Dazu bitte unmittelbar nach Erhalt der Jahresrechnung einen formlosen Antrag auf Ratenzahlung beim Vorstand einreichen!
Nachweis der Pflichtstundenleistung
Bitte beachten! Geleistete Pflichtstunden müssen vom Reihenwart oder Vorstand auf dem Pflichtstundennachweis unterschrieben werden und bis spätestens zur Mitgliederversammlung im Herbst zur Abrechnung beim Vorstand vorliegen!
Nicht bzw. selbst unterschriebene Stundennachweise werden nicht mehr anerkannt. Das gilt ebenso für Nachweise die nicht bis zum Stichtag vorliegenden. Die angesetzten Pflichtstunden sind dann in voller Höhe zu bezahlen!
Eine Befreiuung von Pflichtstunden, wegen Krankheit, ist möglich. Dazu bitte einen schriftlichen Antrag, bis Ende Mai, beim Vorstand einreichen.